Rettungsgasse: Lebensretter
Auf der Autobahn kracht es. Verletzte in den Wracks, Trümmer auf dem Asphalt - Vollsperrung.
Häufig kommt es dadurch zu kilometerlangen Staus.
Doch bei der Rettung und Versorgung der Opfer zählt jede Minute!
Oftmals kommen jedoch die Rettungskräfte nicht schnell genug zur Unfallstelle, weil die Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse bilden. So vergehen wertvolle Minuten, die über die Heilungschancen oder im Ernstfall auch über Leben oder Tod der Unfallopfer entscheiden.
Aus diesem Grund wurden die Regelungen zur Bildung einer Rettungsgasse drastisch vereinfacht.
Man muss sich nur noch zwei Regeln merken:
- Eine Rettungsgasse muss bereits gebildet werden, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit und zähfließendem
Verkehr fahren. (Vorher galt dies nur bei Stillstand der Fahrzeuge.)
- Die Rettungsgasse muss immer zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts angrenzenden Spur
gebildet werden.
! Seit dem 19.10.2017 gilt eine neue Strafverordnung bei Missachtung der Bildung einer Rettungsgasse.!
Wer bei stockendem Verkehr etwa auf Autobahnen keine Rettungsgasse für Helfer bildet, muss mindestens 200 Euro berappen. Bisher betrug das Bußgeld lediglich 20 Euro. Im schwersten Fall werden bis zu 320 Euro fällig, verbunden mit einem Monat Fahrverbot.
(Generell drohen jetzt mindestens 240 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot, wenn Autofahrer Einsatzwagen von Polizei und Rettungsdiensten nicht sofort einen freien Weg verschaffen - auch unabhängig von einer Rettungsgasse.)
Weitere Infos unter: www.rettungsgasse-rettet-leben.de
oder HIER als Download.