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Rauchmelder retten Leben - immer öfter


Die meisten Brandopfer (70 Prozent) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.

Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

Rund 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.

Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.


Senioren sind besonders gefährdet

Die meisten Brandtoten sind Senioren

Ältere Menschen sind bei Bränden besonders gefährdet. „Reaktionsvermögen und Beweglichkeit nehmen im Alter ab. Kommt es zu einem Wohnungsbrand, weil beispielsweise ein Kabel im Wohnzimmer durchschmort, können sich ältere Menschen oft nicht mehr rechtzeitig in Sicherheit bringen“, erklärt Philipp Kennedy, Leiter der AG Brandschutz für Senioren der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und ergänzt: „Das Risiko, bei einem Wohnungsbrand ums Leben zu kommen, ist für Senioren doppelt so hoch wie für die restliche Bevölkerung.“ Laut Statistischem Bundesamt sind derzeit 61 Prozent der Brandtoten in Deutschland über 60 Jahre alt.

„Rauchmelder retten Leben“ rät Senioren daher, nachts das Telefon mit dem Notruf der Feuerwehr griffbereit zu legen. Auch sollte der erste Fluchtweg, der Flur zur Wohnungstür, frei von Hindernissen sein und der Wohnungsschlüssel am besten in der Tür stecken. Weitere Tipps zur Brandprävention für Senioren und die Online-Checkliste www.senioren-brandschutz.de


Einbaupflicht

  • in Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt sind
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen


Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

Fragen und Antworten rund um die Rauchmelderpflicht inkl. des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung finden Sie auf der Webseite des zuständigen Ministeriums.

Hier finden Sie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.



Quelle:
http://www.rauchmelder-lebensretter.de